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Datenschutzrecht – Privatpersonen

Das Datenschutzrecht schützt jeden Einzelnen davor, dass seine personenbezogenen Daten abseits der gesetzlichen Ermächtigungen genutzt werden dürfen. Dennoch kommt es immer wieder zu Verstößen, bei denen ein Rechtsanwalt zur Hilfe gezogen werden muss. So besteht die Möglichkeit, dass privatwirtschaftliche Unternehmen die Kundendaten nicht nur für eigene Zwecke, sondern auch für die Zwecke Dritter (ggf. gegen Entgelt) zur Verfügung stellen. Aber auch unter Behörden ist es möglich, dass ein nicht legitimierter Datenaustausch stattfinden könnte. Entstehen durch diese Art von Datenmissbrauch ein Schaden, sieht das Datenschutzrecht den Anspruch auf Schadensersatz vor. Ein Anwalt unserer Kanzlei wird Ihnen helfen, diese durchzusetzen.

 

Datenschutzrecht - Unternehmen

Neben der Beratung des Einzelnen liegt der Fokus unserer Anwaltskanzlei in der Beratung und Schulung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Gerade in diesem Unternehmensbereich wird der Datenschutz häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Prüfungen des Landesdatenschutzbeauftragten kommen überraschend und seine Befugnisse reichen weit - bis hin zur Stilllegung der IT Ihres Unternehmens. Auch empfindliche Bußgelder sind möglich. Wir helfen Ihnen, die Datenschutzstruktur ihres Unternehmens möglichst kostengünstig aufzubauen. Ein Anwalt unserer Kanzlei schult und sensibilisiert Ihr Personal im Umgang mit den Daten. Darüber hinaus bieten die vbk Anwälte Ihrem Datenschutzbeauftragten eine Beratungs-Flat-Rate und stehen Ihnen ggf. in Verfahren mit der Landesdatenschutzaufsicht zur Seite. Bei einer guten Zusammenarbeit  unseres Rechtsanwalts mit Ihrer IT - Abteilung wird ein optimales Ergebnis erreicht. Daneben stehen wir Ihrem Unternehmen auch an Schnittpunkten zwischen dem Datenschutz und anderen Rechtsgebieten zur Seite. Ein Anwalt unserer Kanzlei kann Ihnen bei unterschiedlichsten Fragen, wie z. B. Verbot oder Erlaubnis der privaten Nutzung von Internet und/oder Email durch die Mitarbeiter helfen. Arbeitsrechtliche Gestaltungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz werfen empfindliche Fragen auf, deren Beantwortung entscheidende Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse und sich daraus ergebende Streitigkeiten ergeben können. Wir beraten Sie umfassend zu sämtlichen entsprechenden Bereichen des Datenschutzrechts, um Ihnen die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

 

Datenschutzrecht - DSGVO

Mit der Datenschutzgrundverordnung treten ab dem 25. Mai 2018 verbindliche und umfassende Änderungen des Datenschutzrechts in Kraft. Dies hat erhebliche Auswirkungen für alle, die digitale Daten erheben, verarbeiten oder speichern. Die Verunsicherung bezüglich der DSGVO ist gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen ist groß. So fordert die neue Datenschutzgrundverordnung von allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, die gleiche Umsetzung im Datenschutz. Auch das neue Bundesdatenschutzgesetz bringt Veränderungen mit sich.

Wir helfen Ihnen, die offenen Fragen zu beantworten wie z. B.

    • Brauche ich in meinem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
    • Falls ja, wer kann so etwas machen?
    • Was kostet mich ein Datenschutzbeauftragter?
    • Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
    • Was genau verlangt die Datenschutzgrundverordnung von mir?
    • Droht mir wegen meiner Homepage ein Bußgeld?
    • Droht mir wegen meiner Homepage eine Abmahnung?
    • Wie sieht eine datenschutzkonforme Webseite aus?
    • Welche Maßnahmen muss ich in meinem Unternehmen treffen, um datenschutzkonform zu arbeiten?
    • Was passiert, wenn die Aufsicht kommt?
    • Welche Rechte hat die Aufsicht?
    • Welche Bußgelder sind gem. der Datenschutzgrundverordnung zu erwarten?
    • Was mache ich, wenn ein Kunde Auskunft nach der Datenschutzgrund-verordnung verlangt?
    • Wie gehe ich mit der staatlichen/kirchlichen Datenschutzaufsicht um?
    • Wann brauche ich von meinen Kunden eine Einwilligung?
    • Wie muss die Einwilligung aussehen?

Bei all diesen und weiteren Fragen zur DSGVO kann ein im Datenschutzrecht qualifizierter Anwalt Klarheit schaffen. Frau Rechtsanwältin von Böhlen war in den Jahren 2010 bis 2014 die Datenschutzbeauftragte aller kirchlicher Stellen und der Diakonischen Werke der Landeskirchen im Rheinland, in Westfalen und Lippe. Sie ist darüber hinaus bestellte Datenschutzbeauftragte für diverse landeskirchliche Einrichtungen sowie kleinere und mittlerer Unternehmen.

Falls Sie erwägen, einen Anwalt zum Thema DSGVO zur Rate zu ziehen, sind Sie bei uns also an der richtigen Adresse. Die vbk Anwälte kümmern sich um alle rechtlichen Fragen bezüglich DSGVO in Essen - Rüttenscheid und in ganz Essen. Profitieren Sie von unserer Kompetenzim Datenschutzrecht  und vermeiden Sie Bußgelder oder Abmahnkosten!

Ob Mieter oder Vermieter. Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft oder Nachbarschaftsstreit beim Einfamilienhaus – wir helfen Ihnen durch den Dschungel der Paragraphen.

Immer dann, wenn viele Menschen auf engerem Raum leben, kommt es zu Unstimmigkeiten. Deshalb bekommen Sie von uns kompetente Rechtsberatung und Unterstützung sowohl beim Mietrecht, als auch bei Wohnungseigentumsrecht. Ein vbk Anwalt berät und unterstützt Sie u. A. in folgenden Punkten:

 

Mieter

  • Bei Lärmbelästigungen
  • Schimmelbildung
  • Mieterhöhung
  • Undurchsichtiger Nebenkostenabrechnung
  • Undichten Fenstern und Türen
  • Verweigerung der Mietkostenübernahme durch das JobCenter

 

 

Vermieter

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Modernisierung
  • Mieterhöhung

 

 

Wohnungseigentümer

  • Nachbarschaftsstreit
  • Verwalterverträge
  • Unstimmigkeiten beim Hausgeld
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Zwangsvollstreckung gegen Miteigentümer

 

 

Allgemeines Zivilrecht – Geschäfts- und Testierfähigkeit bei psychischer Krankheit

Kranke und alternde Menschen stellt das Recht vor besondere Herausforderungen. Regelmäßig beschäftigt sich das Gericht und auch der Rechstanwalt mit Fragen der Geschäftsfähigkeit und der Testierfähigkeit. Denn die Diagnose einer Demenz macht einen Menschen nicht notwendigerweise geschäftsunfähig oder beraubt ihn seiner Testierfähigkeit. Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Erklärungen von Menschen mit Demenz oder einer anderen psychiatrischen Erkrankung kommen deshalb häufig vor, doch ein erfahrener Anwalt weiß hier Rat. Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Testaments oder Vorsorgevollmachten sind nur einige Beispiele, bei denen Sie mitunter die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigen können. Der kranke und alternde Mensch fragt sich, wie er solchen Problemen an der Schnittstelle von Recht und psychischer Krankheit vorbeugen kann. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und rechtssichere Testamente sollen allen Beteiligten Sicherheit geben. Der Rechtsanwalt hat dabei die Frage zu klären, ob der kranke Mensch eine freie, eigenverantwortliche und folgenbewusste Entscheidung trifft. Dies ist nach juristischen und nicht nach reinen medizinischen Erwägungen zu beurteilen. Ein vbk Anwalt informiert Sie gern zu den Details.

 

 

Betreuungsrecht - Vorsorgevollmachten und Betreuer

Liegt keine Vorsorgeerklärung vor, kann es notwendig werden, dass das Gericht einen Betreuer bestellt. Dabei kann es zu Streitigkeiten kommen bei der Frage, wer als Betreuer bestellt wird und welche Rechte und Pflichten er hat. Unterschieden werden ehrenamtliche Betreuer (Angehörige, Freunde, Betreuungsvereine) oder Berufsbetreuer. Welche Folgen ziehen die verschiedenen Aufgabenkreise (Vermögenssorge, Aufenthaltssorge, Gesundheitssorge usw.) nach sich? Ist der Betreute durch die Bestellung eines Betreuers entmündigt? Wer trifft welche Entscheidungen? Wie kann ich mich gegen die Entscheidung meines Betreuers wehren? Was kann ich von meinem Betreuer erwarten? All diese Fragen kann ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei mit Ihnen beantworten. Da beide vbk Anwälte neben ihrer Anwaltstätigkeit als niedergelassene Berufsbetreuer in Essen tätig sind, haben wir im Umgang mit dieser Klientel und Rechtsmaterie besondere Kompetenzen. Auch den Vollmachtgeber beschäftigen jedoch oft die gleichen Fragen zum Betreuungsrecht. Haben Sie eine Vorsorgevollmacht bereits erteilt und sind mit der Situation unzufrieden oder unsicher? Ein vbk Anwalt steht Ihnen auch hier mit einer verlässlichen Rechtsberatung zur Seite. Ebenso beraten wir die Vollmachtnehmer. Auch eine Vorsorgevollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten nicht grenzenlos. Auch in diesen Fällen sind gerichtliche Genehmigungen einzuholen. Wann und warum dies der Fall ist, erklären wir Ihnen gern. Natürlich unterstützt Sie ein Rechtsanwalt auch bei der Abwicklung. Nicht nur bei der Beratung zur Vorsorge sind die Mitarbeiter unserer Anwaltskanzlei in Essen mit Rat und Tat für Sie da. Berufsbetreuer und Vollmachtnehmer unterstützen wir in haftungsrechtlichen Fragen.

 

 

Strafrecht bei psychischer Erkrankung

Als besonderen Schwerpunkt kümmern wir uns um die Verteidigung unserer Mandanten mit psychiatrischen Erkrankungen. Sowohl die Durchführung der Mandantengespräche als auch die Vorbereitung und der Aufbau einer Strafverteidigung stellen den Rechtsanwalt eines psychisch kranken Menschen vor besondere Herausforderungen. Kenntnisse über Krankheitsbilder und deren juristische Auswirkung in der Strafverteidigung zeichnen die Anwälte unserer Kanzlei aus. Als anwaltlich tätige Berufsbetreuer haben wir sehr viel Erfahrung beim Umgang mit psychisch kranken sowie krankheitsbedingt eingeschränkten Menschen. Diese täglichen Erfahrungen zeichnen uns aus im Verteidigungsaufbau unter Heranziehung der verminderten Schuldfähigkeit oder der völligen Schuldunfähigkeit.

 

 

Unterhalt - Elternunterhalt

Wenn die eigenen Eltern Pflege benötigen, führt das schnell zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung für alle Beteiligten. Der Anteil der pflegebedürftigen Senioren, die zur Sicherung der Pflege auf ergänzende Hilfen durch das Sozialamt angewiesen sind, steigt stetig an. Da Eltern gegen ihre Kinder einen Unterhaltsanspruch haben, geht dieser Anspruch auf das zahlende Sozialamt über. Ebenso kann das Sozialamt die Kinder in Anspruch nehmen, wenn die Eltern auf sonstige Sozialleistungen angewiesen sind (häusliche Pflege, Mehrbedarf wegen spezieller Diäten usw.).

Die Anwälte unserer Bürogemeinschaft in Essen haben uns auf die Prüfung und Abwehr solcher Unterhaltsansprüche des Sozialamtes spezialisiert. Innerhalb der Regelungen zum Unterhaltsrecht existieren diverse Freibeträge und Möglichkeiten, Vermögen vor dem Zugriff des Elternunterhalts zu schützen. Zu den Fragen nach der Höhe und Art dieser Freibeträge und danach, wie viel ein Elternteil vom eigenen Vermögen einbringen muss, berät sie ein Anwalt unserer Kanzlei in Essen gern. Auch die wichtige Frage, ob zuvor von den Eltern an die Kinder übertragenes Vermögen zurück übertragen werden muss, werden wir kompetent beantworten sowie im Einzelfall Ausnahmen und Möglichkeiten aufzeigen.

 

 

Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt

Ein wichtiges Thema ist für viele unserer Mandanten der Unterhalt bei Trennung oder Scheidung. Bereits während der Ehe besteht unter den Ehegatten ein Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt (Ehegattenunterhalt). Schwierig wird es jedoch dann, wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt. Der Gesetzgeber hat der Zeit von der Trennung bis zu einer eventuellen Scheidung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Der Trennungsunterhalt unterliegt daher anderen Kriterien als der nacheheliche Unterhalt, der nach der Scheidung relevant wird. Ein vbk Anwalt zeigt Ihnen auf, welche Unterhaltspflichten oder Unterhaltsansprüche Sie im Falle einer Trennung zu erwarten haben. Gerne übersehene Punkte des Kranken- und Altersvorsorgeunterhalts besprechen wir mit Ihnen gern. Auch der Unterhaltsanspruch bei Scheidung ist bei uns natürlich Thema. Entscheidende Faktoren für Unterhaltsansprüche sind neben dem Bestand einer Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft das gelebte Lebensgefüge, Vorhandensein von betreungsbedürftigen Kindern sowie Krankheiten, Alter und Arbeitslosigkeit.

 

 

Rechte und Pflichten zur Erbringung von Unterhalt – Erwerbsobliegenheit

Innerhalb der Trennung stellt sich für die getrennt lebenden Eheleute oft die Frage, wie weit die Pflicht zum Ausbau der Erwerbstätigkeit geht. Tatsächlich stellt der Gesetzgeber insbesondere beim Kindesunterhalt sehr hohe Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit.

Bei uns erhalten Sie kompetente Beratung dazu, wann, wie viel und in welchem Umfang Erwerbsobliegenheit im Falle einer Trennung oder Scheidung besteht. Denn diese Fragen sind individuell zu beantworten und vom Familiengefüge und dem zu betreuenden Kind bzw. den zu betreuenden Kindern abhängig. Auch die Frage, ob sich eine Mehrarbeit im Hinblick auf den Unterhalt lohnt, obwohl sie vom Gesetzgeber in Ihrem speziellen Fall vielleicht nicht verlangt wird, beantworten wir gern. Damit eine Eheschließung auch nach der Scheidung nicht tatsächlich noch ewig bindet, besprechen wir mit Ihnen auch gerne die Möglichkeiten eines zeitlich begrenzten nachehelichen Unterhalts. Dies muss bereits im ersten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden! Sollte in Ihrem speziellen Fall eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts nicht möglich sein, werden wir prüfen, ob zumindest eine spürbare Herabsetzung der Höhe des Unterhalts in Betracht kommt.

Natürlich sind wir auch bei weiteren Fragen zu Unterhaltsansprüchen für Sie da, wie z. B.:

  • Kindesunterhalt
  • Umgang mit Mangelfällen (fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen)
  • Ansprüche der Mutter gegen den Vater des nichtehelichen Kindes
  • Ansprüche des nichtehelichen Kindes
  • Verwandtenunterhalt
  • Elternunterhalt (s.o.)
  • Unterhalt bei eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Unterhalt bei Lebenspartnerschaften.

Auch zur Möglichkeit der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs bieten wir gern unsere Rechtsberatung an.

 

 

Kindschaftsrecht – elterliche Sorge und Umgangsrecht

Auf die Kleinen in unserer Gesellschaft legen die Anwälte unserer Kanzlei ein besonderes Augenmerk. Unsere sozialpädagogische Kompetenz hilft nicht nur Ihnen bei der Überwindung einer Krisenphase, sondern bietet auch ihren Kindern besonderes Gehör. Ob im Gespräch mit dem Kind selbst oder über Ihre Berichte finden wir gemeinsam den optimalen Weg, um das Kind so schonend wie möglich durch die Trennungsphase und Neuorientierung zu lotsen. Bei uns erfahren Sie auch über Möglichkeiten ergänzender Hilfestellungen und Unterstützungen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht führen wir Sie durch Sorgerechtsverfahren, Umgangsverfahren und beraten Sie im Umgang mit dem Jugendamt. Natürlich bieten wir auch familienrechtliche Beratung für Eltern bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Umgang mit Ihren Kindern z.B. nach einer Scheidung. Ein vbk Anwalt betreut Sie auch, wenn es um Umgangsrechte von Großeltern, Geschwistern und sonstigen Personen geht, denn nicht nur die Eltern haben eine sozial-familiäre Beziehung zu ihrem Kind. Oft sind es auch Geschwister, Lebenspartner, Großeltern oder hilfsbereite Nachbarn, die sich fürsorglich um ein Kind kümmern. Diese Bezugspersonen werden von uns bei der Geltendmachung ihres Wunsches, das oder die Kinder regelmäßig zu sehen, unterstützt. Dabei begleiten unsere Rechtsanwälte Sie von der außergerichtlichen Geltendmachung über die Phase der Zuhilfenahme des Jugendamtes bis zu einem Prozess vor dem Familiengericht.

 

 

Versorgungsausgleich

Bei einer Scheidung findet immer ein Versorgungsausgleich statt (Ausnahme: Ausschluss durch Ehevertrag). Der Versorgungsaugleich hat den Zweck, dass beide Ehegatten entsprechend der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften an der Absicherung im Alter teilhaben. Um das Optimum bei einem Versorgungsausgleich herauszuholen, steht Ihnen ein vbk Anwalt gern zur Seite und führen Sie durch den Formularkrieg.

 

 

Zugewinnausgleich

Die Geltendmachung eines Zugewinnausgleichs obliegt den Ehegatten. Dieser ist im Gegensatz zum Versorgungsausgleich somit nicht notwendiger Bestandteil einer Scheidung. Der Zugewinnausgleich soll dazu dienen, dass beide Ehepartner an dem vermögensrechtlichen Zugewinn, den der andere Ehegatte innerhalb der Ehezeit erworben hat, teilhaben können. Doch nicht jede innerhalb der Ehe erworbene Vermögensmehrung findet Berücksichtigung im Zugewinnausgleichsverfahren. Ein Rechtsanwalt kann hier Klarheit verschaffen. Ob sich ein entsprechender Prozess lohnt oder ob sich eine außergerichtliche Einigung anbietet, finden wir mit Ihnen gemeinsam heraus.

Auch Fragen über die evtl. Rückgabe von Geschenken, Zuwendungen und sonstigen Vermögenswerten an den Ehegatten oder von Schwiegereltern an Sie besprechen wir mit Ihnen. Immer wieder kommt es vor, dass Eltern den verheirateten (Schwieger-)Kindern Zuwendungen machen (z. B. Gelder für den Aufbau einer Immobilie oder Unternehmensgründung, Übertragung von Grundstücken und Immobilien usw.). Dabei stellt sich Frage, inwieweit im Fall einer Scheidung diese Zuwendungen zurück verlangt werden könnten. Eine entsprechende Einzelfallprüfung nehmen wir für Sie gerne vor. Diese Frage der Rückforderung von Zuwendungen stellt sich ebenso bei nicht verheirateten Paaren, z.B. in einer Lebenspartnerschaft. Sie ist ebenso individuell zu beantworten, da Rückgewähransprüche von verschiedensten Faktoren abhängig sind. Auch hier hilft Ihnen ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei gern weiter.

 

 

Ehevertrag

Ein Ehevertrag hilft in Krisenzeiten Verunsicherung und neue Konfliktpunkte zu vermeiden. Eheverträge sind strengen Kontrollmaßstäben der Richter unterworfen. Deshalb sind diese Verträge mit Bedacht zu erstellen, idealerweise nach einer ausführlichen Rechtsberatung oder unter Zuhilfenahme eines Anwalts. So können Sie formale Fehler im Ehevertrag sicher vermeiden. Auch nach der Scheidung ist es möglich, einen Ehevertrag zu schließen, um gerichtliche Auseinandersetzungen im Bereich des Unterhalts, Zugewinns usw. zu regeln. Dabei unterstützen wir Sie natürlich gern.

 

 

Ehe mit Auslandsbezug

Wurde Ihre Ehe im Ausland geschlossen, ist ein Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger, unterliegen beide Ehegatten ausländischer Staatsbürgerschaft oder leben nicht beide Ehegatten in Deutschland, so stellt eine Scheidung dieser Ehe mit allen Rechtsfolgen die deutsche Gerichtsbarkeit vor besondere Anforderungen. Die Scheidung einer Ehe mit Auslandsbezug ist für unsere erfahrenen Rechtsanwälte jedoch kein rotes Tuch. Sprechen Sie uns an!

 

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